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Unterschied zwischen Katasterparzelle (Tapu) und Bebauungsparzelle

Viele sagen: „Ich habe einen Tapu, mein Flurstück steht fest.“ Ob ein Flurstück jedoch eine Katasterparzelle (Kadastro Parseli) oder eine Bebauungsparzelle (İmar Parseli) ist, ist für die Bebaubarkeit von entscheidender Bedeutung. In diesem Ratgeber erklären wir verständlich den Unterschied zwischen den beiden Begriffen, den Umwandlungsprozess und warum sich die Nummern ändern können.

Was ist eine Katasterparzelle (Tapu-Parzelle)?

Die Katasterparzelle ist ein Grundstück, dessen Grenzen durch Katasterarbeiten festgelegt und im Grundbuch (Tapu) eingetragen wurden. Sie bildet die Grundlage des Eigentums, ist jedoch möglicherweise noch nicht nach dem Bebauungsplan (İmar Planı) geordnet. In der Regel sind Flächen wie Felder (Tarla), Weinberge und Gärten als Katasterparzellen eingetragen. Die Straßenfront kann unregelmäßig sein, und ein unmittelbares Baurecht besteht unter Umständen nicht.

Was ist eine Bebauungsparzelle?

Die Bebauungsparzelle ist ein gemäß Bebauungsplan und Umlegung (in der Regel nach Art. 18 des türkischen Baugesetzes Nr. 3194) geordnetes, baureifes Flurstück. Eine Bebauungsparzelle hat:

Vergleichstabelle

MerkmalKatasterparzelleBebauungsparzelle
EntstehungKatastereintragungBebauungsplan + Art. 18
ArtMeist Feld/LandBaureifes Bauland
StraßenfrontKann unregelmäßig seinOrdentlich, plankonform
BebauungBegrenzt/keineKAKS/Yençok festgelegt

Wie wird aus der Katasterparzelle eine Bebauungsparzelle?

Nachdem für ein Gebiet ein Bebauungsplan erstellt wurde, werden die Katasterparzellen im Umlegungsverfahren nach Art. 18 neu geordnet. Dabei:

Deshalb unterscheiden sich nach der Umlegung die alte Kataster-Block/Flurstück-Nummer (Ada/Parsel) und die neue Bebauungs-Block/Flurstück-Nummer sowie die Grenzen. Um herauszufinden, welcher neuen Bebauungsparzelle Ihr altes Flurstück entspricht, müssen Sie die Zuteilungsliste einsehen oder eine Flurstückabfrage durchführen.

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⚠️ Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ist nicht amtlicher Natur. Bebauungsstatus, DOP-Satz und Umsetzungsdetails variieren je nach Flurstück und zuständiger Gemeinde. Für amtliche Vorgänge sind die Aufzeichnungen der zuständigen Behörden (Grundbuchamt, Bauamt) maßgeblich.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Katasterparzelle (Tapu-Parzelle)?

Ein Grundstück, dessen Grenzen durch Katasterarbeiten festgelegt und im Grundbuch eingetragen wurden; es bildet die Grundlage des Eigentums. Meist handelt es sich um Flächen wie Felder, Weinberge oder Gärten, die noch nicht nach dem Bebauungsplan geordnet sind.

Was ist eine Bebauungsparzelle?

Ein gemäß Bebauungsplan und Umlegung nach Art. 18 geordnetes, baureifes Flurstück. Straßenfront, regelmäßige Geometrie und die Bebauungsbedingungen (KAKS, Yençok) sind festgelegt.

Warum können Tapu-Parzelle und Bebauungsparzelle unterschiedlich sein?

Bei der Umlegung nach Art. 18 werden die Katasterparzellen neu geordnet; der DOP wird abgezogen, und es entstehen neue Bebauungsparzellen. Deshalb können die alte Kataster-Block/Flurstück-Nummer und die neue Bebauungs-Block/Flurstück-Nummer sowie die Grenzen unterschiedlich sein.

Ich habe einen Feld-Tapu – habe ich damit eine Bebauungsparzelle?

Nicht unbedingt. Eine als Feld eingestufte Katasterparzelle wird erst zur Bebauungsparzelle, wenn für das Gebiet ein Bebauungsplan erstellt und Art. 18 durchgeführt wurde. Per Block/Flurstück-Abfrage können Sie ihren Status ermitteln.

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