e-yenişehire-yenişehir
StartseiteRatgeber › Alleineigentum (Müstakil Tapu)

Was ist Alleineigentum (Müstakil Tapu)? Unterschied zum Anteilseigentum

Eine der häufigsten Fragen beim Kauf von Bauland (Arsa) oder Ackerland (Tarla) lautet: „Ist die Eigentumsurkunde Alleineigentum oder Anteilseigentum?“ Alleineigentum (Müstakil Tapu) bedeutet, ein Grundstück allein zu besitzen, und bietet gegenüber dem Anteilseigentum erhebliche Vorteile. In diesem Ratgeber erklären wir, was Alleineigentum ist, worin es sich vom Anteilseigentum (Hisseli Tapu) unterscheidet und wie man zum Alleineigentum gelangt.

Was ist Alleineigentum (Müstakil Tapu)?

Alleineigentum (Müstakil Tapu) ist die Eigentumsurkunde (Tapu), bei der eine einzige Person (oder eine einzige juristische Person) Eigentümerin des gesamten Grundstücks ist und die ein klar abgegrenztes, selbstständiges Flurstück (Parsel) ausweist. Beim Alleineigentum gilt für den Eigentümer:

Was ist Anteilseigentum (Hisseli Tapu)?

Anteilseigentum (Hisseli Tapu) ist die Eigentumsurkunde, bei der mehrere Personen mit bestimmten Anteilsquoten an demselben Flurstück beteiligt sind. Wer beispielsweise einen „1/3-Anteil“ besitzt, hält rechnerisch ein Drittel des Flurstücks; der Anteil sagt jedoch nichts darüber aus, welcher physische Teil des Flurstücks gemeint ist. Alle Miteigentümer sind am gesamten Flurstück beteiligt.

Alleineigentum und Anteilseigentum im Vergleich

MerkmalAlleineigentumAnteilseigentum
Zahl der EigentümerEin EigentümerMehrere Miteigentümer
GrenzenKlar und eindeutigAnteilsquote bekannt, Lage nicht
Verkauf/HypothekUnkompliziert, eine UnterschriftAnteilsübertragung; Miteigentümer relevant
BebauungAlleinige EntscheidungZustimmung der Miteigentümer kann nötig sein
PreisMeist höherMeist günstiger

Wie wird Anteilseigentum in Alleineigentum umgewandelt?

Lässt der Bebauungsplan (İmar Planı) es zu, kann ein Flurstück in Anteilseigentum per İfraz (Teilung) und Teilungsvereinbarung (Taksim) in selbstständige Flurstücke aufgeteilt werden. Dabei gilt:

Können sich die Miteigentümer nicht einigen, kann eine Klage auf Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft (İzale-i Şüyu) in Betracht kommen.

Warum wird Alleineigentum bevorzugt?

Fragen Sie Ihr Flurstück jetzt ab →
⚠️ Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ist nicht amtlicher Natur. Die Eigentumsform hängt vom jeweiligen Flurstück ab, und Umwandlungsverfahren richten sich nach dem Bebauungsplan. Für amtliche Vorgänge sind die Aufzeichnungen des Grundbuch-/Katasteramts und der Gemeinde maßgeblich; ziehen Sie bei rechtlichen Verfahren einen Anwalt hinzu.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Alleineigentum (Müstakil Tapu)?

Es ist die Eigentumsurkunde, bei der eine einzige Person (oder eine einzige juristische Person) Eigentümerin des gesamten Grundstücks ist und die ein klar abgegrenztes, selbstständiges Flurstück ausweist. Der Eigentümer verfügt allein über das gesamte Flurstück; es besteht keine Eigentümergemeinschaft.

Was ist der Unterschied zwischen Alleineigentum und Anteilseigentum?

Beim Alleineigentum gehört das gesamte Flurstück einem einzigen Eigentümer, und die Grenzen sind eindeutig. Beim Anteilseigentum sind mehrere Personen mit Anteilsquoten an demselben Flurstück beteiligt; der Anteil zeigt nicht die physische Lage. Alleineigentum ist bei Verkauf, Hypothek und Bebauung praktischer.

Kann Anteilseigentum in Alleineigentum umgewandelt werden?

Ja. Lässt der Bebauungsplan es zu, kann das Flurstück per İfraz und Teilungsvereinbarung in selbstständige Flurstücke aufgeteilt werden; jeder Miteigentümer erhält ein Alleineigentum auf seinen Namen. Erforderlich sind die Mindestgröße/Frontbreite der neuen Flurstücke und die Zustimmung der Miteigentümer.

Warum wird Alleineigentum bevorzugt?

Es ermöglicht alleinige Entscheidungen, einfachen Verkauf sowie leichtere Kredit-/Hypothekenaufnahme und Baugenehmigung. Da keine Miteigentümer vorhanden sind, ist das Streitrisiko gering; daher ist es in der Regel eine wertvollere und stärker nachgefragte Eigentumsform.

Weitere Ratgeber