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Wie wird ein Grundstück in Anteilseigentum geteilt und zu Alleineigentum?

Viele Felder (Tarla) und Baugrundstücke (Arsa) in der Region Arnavutköy und Yenişehir werden mit Anteilseigentum (Hisseli Tapu) gekauft und verkauft. Doch wie wird ein solches Grundstück geteilt, und wie kommt jeder Miteigentümer zu seinem eigenen selbstständigen Flurstück? In diesem Ratgeber erklären wir die einvernehmliche und die gerichtliche Teilung, die erforderlichen Voraussetzungen und die wichtigsten Punkte.

Was ist Anteilseigentum (Hisseli Tapu)?

Anteilseigentum (Hisseli Tapu) ist der Grundbucheintrag (Tapu), bei dem mehrere Personen mit bestimmten Anteilsquoten gemeinschaftlich Eigentümer eines Grundstücks sind. Wer beispielsweise einen „1/4-Anteil“ besitzt, hält rechnerisch ein Viertel des Flurstücks (Parsel); der Anteil sagt jedoch nichts darüber aus, welcher physische Teil des Flurstücks ihm gehört. Alle Miteigentümer sind am gesamten Flurstück beteiligt.

Die 3 Wege zum Alleineigentum

1) Einvernehmliche Teilung (Rızai Taksim) + İfraz

Der sicherste Weg ist, dass sich alle Miteigentümer einvernehmlich (Taksim) über die Aufteilung des Flurstücks einigen. Lässt der Bebauungsplan (İmar Planı) es zu, wird das Flurstück per İfraz (Teilung) aufgeteilt, und jeder Miteigentümer erhält den Grundbucheintrag für sein eigenes, klar abgegrenztes, selbstständiges Flurstück. Die Schritte:

2) Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft (İzale-i Şüyu)

Können sich die Miteigentümer nicht einigen, kann jeder von ihnen beim Gericht eine Klage auf Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft (İzale-i Şüyu) erheben. Das Gericht wählt einen von zwei Wegen:

3) Anteilsverkauf / Übertragung

Statt zu teilen, kann ein Miteigentümer seinen Anteil auch an die übrigen Miteigentümer oder an einen Dritten verkaufen. In diesem Fall wird das Flurstück nicht geteilt; es wechselt lediglich der Anteil den Eigentümer, und die Gemeinschaft besteht fort.

Voraussetzungen für die Teilung

ThemaVoraussetzung
BebauungsvorgabeDie entstehenden Flurstücke müssen die im Plan festgelegte Mindestgröße/Frontbreite/Tiefe erfüllen
Zustimmung der MiteigentümerBei der einvernehmlichen Teilung ist die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich
Landwirtschaftliche FlächeDie gesetzlich unteilbare Mindestgröße (je nach Vorschrift) darf nicht unterschritten werden
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⚠️ Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ist nicht amtlicher Natur. Der Ablauf einer Anteilsteilung variiert je nach Bebauungsstatus des Flurstücks und geltendem Recht; bei rechtlichen Verfahren sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen. Für amtliche Vorgänge sind die Aufzeichnungen des Grundbuch-/Katasteramts und der Gemeinde maßgeblich.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird Anteilseigentum zu Alleineigentum?

Lässt der Bebauungsplan es zu, wird das Flurstück per İfraz (Teilung) in selbstständige Flurstücke aufgeteilt. Erforderlich sind die Einigung aller Miteigentümer, die Unterlagen eines Vermessungsingenieurs sowie die Genehmigung durch den Gemeindevorstand und das Grundbuchamt; am Ende erhält jeder ein Alleineigentum (Müstakil Tapu) auf seinen Namen.

Was passiert, wenn sich die Miteigentümer nicht einigen?

Jeder Miteigentümer kann beim Gericht eine Klage auf Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft (İzale-i Şüyu) erheben. Das Gericht entscheidet über die Realteilung des Grundstücks oder den Verkauf per Versteigerung; der Erlös wird entsprechend den Anteilsquoten verteilt.

Kann jedes Feld in Anteilseigentum geteilt werden?

Nein. Jedes entstehende Flurstück muss die im Plan festgelegte Mindestgröße sowie die Front- und Tiefenvorgaben erfüllen. Bei landwirtschaftlichen Flächen gilt zudem die gesetzlich unteilbare Mindestgröße.

Was ist der Unterschied zwischen Anteilsverkauf und İfraz?

Beim Anteilsverkauf wird das Flurstück nicht geteilt; nur der Anteil im Grundbuch wechselt den Eigentümer, und die Gemeinschaft besteht fort. Bei İfraz/Teilung wird das Flurstück tatsächlich geteilt, und jeder wird Eigentümer eines klar abgegrenzten, selbstständigen Flurstücks.

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